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Sie erlebten eine schwere Straftat an Ihrem Körper oder Ihrer Seele?

Sie erlebten eine schwere Straftat an Körper und/oder an Seele und beabsichtigen nun bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Ganz natürlich stellen sich bei Ihnen Ängste und Sorgen ein, weil Sie eine solche schwere Erfahrung zum ersten Mal durchmachen und nicht wissen wie es weitergeht. Die erheblichen Belastungen, die Sie auf sich zukommen sehen, kann Ihnen die Psychosoziale Prozessbegleitung, wenn nicht ganz nehmen, so doch zumindest mindern helfen.

Mit Beginn des Jahres 2017 haben Opfer schwerer Gewalt- und/oder Sexualstraftaten die Möglichkeit sich auf Antrag einen Psychosozialen Prozessbegleiter kostenfrei beiordnen zu lassen.
Im Falle der Beiordnung durch das Gericht entfallen sämtliche Kosten für diese professionelle Fachkraft.
Viele Beratungsstellen erteilen Auskunft, bei welchen Straftaten eine psychosoziale Prozessbegleitung kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Erste Auskünfte erhalten Betroffene bereits bei der Erstattung der Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Ob die Psychosoziale Prozessbegleitung männlich oder weiblich ist, spielt lediglich eine geringe Rolle, weil es sich hierbei um ein reines Empathie-/Sympathie-Verhältnis zwischen Betroffener/m und der Begleitung handelt.
Sollte einem/einer der Psychosoziale Prozessbegleiter nicht zusagen, besteht vor Beginn der Zusammenarbeit die Möglichkeit sich einen anderen auszuwählen.

Zuletzt aktualisiert am 24.04.2024