Anwälte/Polizeibeamte

Sie suchen nach einem Psychosozialen Prozessbegleiter?

Seit 1.1.2017 haben Opfer von Straftaten nach StPO § 406g gemäß Opferschutzgesetz ein Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung – PsychPbG. Dabei handelt es sich bei der Psychosozialen Prozessbegleitung um eine nicht-rechtliche Begleitung, die ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer darstellt.

Informationen für Anwälte/ Polizeibeamte

Aufgrund meiner vom Bayerischen Justizministerium anerkannten Weiterbildung zum Psychosozialen Prozessbegleiter durch die ISTOB Management Akademie, München, bin ich zusätzlich noch als Fachpädagoge für Systemische Psychotraumatologie zertifiziert. Mein Schwerpunkt liegt dabei außer in der Prozessbegleitung auch noch im Opferschutz im Rahmen eines möglichen TOA (Täter Opfer Ausgleich).

Allgemein komme ich für alle in Betracht kommenden Opfergruppen als Psychosozialer Prozessbegleiter in Frage.

Aufgrund meiner pädagogischen Zusatzqualifikationen, sowie meiner beruflichen Ausrichtung auf Jugendarbeit, gehören neben Erwachsenen besonders Kinder und Jugendliche zu meinen Klienten. Dabei liegen meine Schwerpunkte bei Opfern von Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch und Gewalt.

Bei Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorliegen, kann sich jedes Opfer eine Psychosoziale Prozessbegleitung auf eigene Kosten nehmen. Zu beachten ist, dass ein vom Gericht beigeordneter Psychosozialer Prozessbegleiter Verfahrensbeteiligter ist und zu den Verhandlungen zugelassen werden muss. Bei einer freiwilligen Psychosozialen Prozessbegleitung ist dies nicht zwingend der Fall.

Welche Vorteile bringt die psychosoziale Prozessbegleitung mit sich?

Der psychosoziale Prozessbegleiter entlastet sowohl den Anwalt als auch die sozialen Netzwerke, die sich um das Opfer kümmern.

Im Vorfeld des Prozesses kann der Begleiter das Opfer mehrfach aufsuchen und durch die häufigen Kontakte ein Vertrauensverhältnis schaffen, welches zu einer Stabilisierung des Opfers beitragen soll. Ein stabilisiertes Opfer hält den Prozessverlauf nicht auf.

Der Anwalt der Nebenklage kann sich verstärkt auf sein juristisches ‘Handwerk‘ konzentrieren und muss sich weniger um die Gefühle des Opfers oder dessen Emotionen kümmern.

Das Opfer begreift erfahrungsgemäß oft nicht, was beim Prozess um es herum geschieht, es fühlt sich nicht selten überfordert. Der psychosoziale Prozessbegleiter stabilisiert daher das Opfer und trägt dazu bei, dass es sich orientieren kann. Der Anwalt erklärt in dieser Phase dem Opfer welche Möglichkeiten ihm zustehen, sowie den Ablauf der Verhandlungen.

Häufig fühlt sich das Opfer durch die Flut an Informationen überfordert.

Der Prozessbegleiter besitzt die Kompetenzen, nötige Erläuterungen anzubringen, oder, im Falle, dass es sich beim Opfer um ein Kind handelt, dieses altersgerecht zu informieren.

Für den Anwalt der Nebenklage ergibt sich der Vorteil, dass das Opfer Stabilisierungstechniken eingeübt bekommt, die seine Aussagetüchtigkeit vor Gericht erhöhen.

Sämtliche involvierte, soziale und medizinische Beteiligte bzw. Einrichtungen, wie Psychologen, Therapeuten, Ärzte, Heimleitungen, Kindergärten, Schulen, aber auch die Jugendämter und Beratungseinrichtungen erfahren eine erhebliche Entlastung durch das Wirken des Prozessbegleiters.

Der psychosoziale Prozessbegleiter hat die Aufgabe, das Opfer durch sämtliche Situationen zu begleiten und ihm emotional beizustehen. Indem er möglichst ein Vertrauensverhältnis aufbaut, das von außen schwer zu erschüttern ist, bietet er dem Opfer eine zuverlässige Begleitung, auf die es sich unter allen Umständen verlassen kann. Anders als die Bezugspersonen kann er nicht aussagen, weil von ihm professionelle Neutralität erwartet wird und er deshalb über keine Kenntnis zum Tatgeschehen bzw. zu dessen Hintergründen verfügen darf. Eine Zeugenaussage von ihm wäre somit vollkommen sinnlos. Auch ist es unter diesen Umständen nicht möglich, dass der Pflichtverteidiger das bereits stabilisierte Opfer erneut verunsichert.

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Zuletzt aktualisiert am 17.04.2024