Kosten, Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen
Der Zeitrahmen der Betreuung variiert je nach Unterstützungsbedarf des Opfers. Der Ort der Betreuung wird mit mir als Psychosozialem Prozessbegleiter abgesprochen; somit ist auch die Möglichkeit eines Hausbesuches gegeben.
Für den Fall einer gerichtlichen Beiordnung trägt das Gericht die Kosten der Psychosozialen Prozessbegleitung. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und/oder Sexualdelikten geworden sind, haben Anspruch auf kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung. Voraussetzung ist in jedem Fall ein Antrag auf Beiordnung eines Psychosozialen Prozessbegleiters bei Gericht, selbständig oder über den Anwalt.
Es besteht auch die Möglichkeit die Kosten für den Psychosozialen Prozessbegleiter selbst zu übernehmen, falls das Gericht eine Beiordnung ablehnt.