Wie kann ich sie als Betroffene(n) unterstützen?

  • Bei der Erarbeitung von Stabilisierungstechniken, die vermeiden helfen, dass Betroffene durch den Prozess erneut belastet oder viktimisiert werden
  • Beim Erkennen, Einschätzen und Erörtern des individuellen Hilfebedarfs
  • Während des gesamten Prozessverlaufs, von der Anzeigenerstattung bis zur Urteilsverkündung, und gegebenenfalls, in weiteren Berufungsverfahren
  • Falls vom Opfer gewünscht, und vom Gericht befürwortet, durch die Stabilisierung für einen möglichen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
  • In der Prozessnachbereitung, insbesondere bei der emotionalen Bewältigung des Prozessgeschehens
  • Bei Bedarf durch die Begleitung zu Polizei, Ärzten, Ämtern und/oder Anwälten
  • Insbesondere während der Hauptverhandlung, sowie bei eventuell sich anschließenden Berufungsverfahren
  • Bei der Vermittlung an bestehende Hilfesysteme wie Selbsthilfegruppen, therapeutische Angebote, etc.

Was kann oder darf der psychosoziale Prozessbegleiter nicht leisten?

  • Mit dem Opfer/Täter/Familienmitglied über die Tat sprechen
  • Therapeutisch mit dem Opfer arbeiten
  • Eigene Meinungen bzw. Einschätzungen und/oder Beurteilungen zur Tat äußern
  • Mit Außenstehenden Informationen austauschen.

Zuletzt aktualisiert am 07.10.2024